Steuergläubiger

Steuergläubiger ist diejenige Gebietskörperschaft, die einen An-spruch auf die Einnahmen aus einer Steuer hat. Es handelt sich in Deutschland um den Bund, die Länder, Gemeinden und die Kirchen. Wem eine Steuerzahlung zusteht, ergibt sich aus der Ertragshoheit. Auf die Verwaltungs- oder Gesetzgebungshoheit kommt es nicht an.


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