Abzahlungsgeschäft

Abzahlungsgeschäft ist ein Kauf, bei dem eine bewegliche Sachekeine Grundstückedem Käufer bereits übergeben wird, bevor er den vollen Kaufpreis dafür bezahlt hat. Er bezahlt den Kaufpreis in Raten (Kreditverkauf). Erfüllt der Käufer die von ihm eingegangenen Pflichten nicht, hat der Verkäufer das Recht auf Rücktritt, wenn er sich das vorher vorbehalten hat. Das Abzahlungsgeschäft macht es dem Verbraucher möglich, Anschaffungen zu tätigen, ohne sie sofort bezahlen zu müssen. Da das Abzahlungsgeschäft mit erheblichen Gefahren für den Käufer verbunden ist, schützt ihn das Abzahlungsgesetz durch strenge Rechtsvorschriften.

War die Erklärung zu "Abzahlungsgeschäft" hilfreich? Jetzt bewerten:

Weitere Erklärungen zu