Abzahlungsgesetz regelt die Rechte zwischen Käufer und Verkäufer bei einem Abzahlungsgeschäft (Kreditverkauf). Das Abzahlungsgesetz trat in seiner neuesten Fassung am 1. Oktober 1974 in Kraft. Eine der wichtigsten Vorschriften ist, daß im Abzahlungsvertrag die Aufklärung über das Widerrufsrecht des Käufers enthalten sein muß. Die Widerrufsfrist beträgt eine Woche und beginnt mit der Aushändigung des Abzahlungsvertrages an den Käufer.
Abzahlungsgesetz
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