Wer muss Gewerbesteuer zahlen?

Die Gewerbesteuer muss laut Gewerbesteuergesetz jeder Gewerbebetrieb (Ausnahme Landwirtschaft) an die Stadt bzw. Gemeinde zahlen (Gemeindesteuer) wo der Sitz des Unternehmens ist. Sie ist eine direkte Steuer- und eine Besitzsteuer. Die Höhe der Gewerbesteuer ergibt sich aus dem Gewerbeertrag als Jahresgewinn. Der Steuertarif unterscheidet:

Natürliche Personen (Einzelunternehmen und Personengesellschaften). Sie erhalten einen Steuerfreibetrag. Bei Überschreitung des Freibetrages erfolgt eine schrittweise prozentuale Anhebung der Steuerbelastung bis zu einem Höchstsatz (Steuerzahl). Danach bleibt der Steuertarif gleich hoch.

Juristische Personen erhalten keinen Freibetrag und zahlen sofort den prozentualen Höchstsatz (Steuerzahl). Um die tatsächliche Steuerbelastung zu ermitteln‚ wird der durch de jeweiligen Steuertarif ermittelte Betrag mit einem „Hebesatz“ multipliziert, der durch die jeweilige Stadt oder Gemeinde festgelegt wird. Die Gewerbesteuererklärung ist jährlich abzugeben und nach Aufforderung durch das Finanzamt sind ein-, zwei oder viermal (das ist die übliche Regelung) im Jahr Vorauszahlungen zu leisten.


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