Umwandlungsgesetz (UmwG 1995)

Das Umwandlungsgesetz (UmwG 1995) orientiert sich in der Systematik an den zivilrechtlichen Umwandlungsarten. Ein Wechsel der Rechtsform ist im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge ohne Liquidation des bisherigen Unternehmens nunmehr flexibel möglich. Das Vermögen und die Schulden gehen kraft Gesetz auf den neuen Rechtsträger über und müssen nicht einzeln übertragen werden.

Die Verschmelzung, Spaltung und der Formwechsel sind z. B. Möglichkeiten zur Veränderung der Rechts- und Organisationsform. Motive für Umwandlungen ergeben sich aus wirtschaftlichen und rechtlichen Veränderungen in der Unternehmensumwelt, aber auch aus unternehmensinternen, betriebswirtschaftlichen Gründen (Rationalisierungsmaßnahmen, Expansion, Kapitalbeschaffung, Haftungsbeschränkungen).

Parallel zum UmwG erging das Umwandlungsteuergesetz (Umw-StG). Mit dem UmwG und UmwStG sollen Unternehmen betriebswirtschaftliche Anpassungserfordernisse unter erleichterten gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Bedingungen realisieren können.


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