Totalperiode

Als Totalperiode wird bei der natürlichen Person die Zeit von der Geburt bis zum Tod bezeichnet. Bei der juristischen Person ist die Zeit von der Gründung bis zur Auflösung der Körperschaft gemeint. Die Steuer greift mit der Abschnittsbesteuerung immer einen zeitlichen Teilbereich aus der Totalperiode heraus und ermittelt für diesen Zeitraum die Besteuerung.

Da die Einkünfte in der Totalperiode ungleich verteilt sind, kann durch die Progression eine ungerechte Steuerzahllast entstehen, die höher ist als bei einer Gleichverteilung der Einkünfte auf jeden Abschnitt innerhalb der Totalperiode. Die Praktikabilität des Besteuerungsverfahrens hat zum Prinzip der Abschnittsbesteuerung geführt. Die Totalperiode ist theoretisches Konstrukt geblieben.

Sie wird als Hilfsvorstellung beim Vergleich von bilanzieller und pagatorischer Gewinnermittlung sowie bei der allerdings umstrittenen Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht bemüht.


War die Erklärung zu "Totalperiode" hilfreich? Jetzt bewerten:

Weitere Erklärungen zu