Steuersystem von Kanada

Die kanadische Finanzverfassung zeichnet sich durch einen stark ausgeprägten Föderalismus aus. Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes erstreckt sich auf alle Bereiche, die nicht ausdrücklich den Provinzen zugesagt sind. Die Ertragshoheit ist unter den Gebietskörperschaften aufgeteilt.

Natürliche Personen unterliegen der Einkommensteuer (income tax), die in Kanada gleichzeitig von mehreren Gebietskörperschaften erhoben wird. Steuergegenstand der Körperschaftsteuer (corporation income tax) ist das Gesamteinkommen der juristischen Personen. Neben der Bundeskörperschaftsteuer gibt es eigene Körperschaftsteuern bei den Provinzen und Territorien. Die Umsatzsteuer des Bundes (goods and service tax) ist eine Allphasen-Bruttosteuer mit Vorsteuerabzug.

Sie besteuert Lieferungen und Leistungen inländischer Unternehmen zu einem allgemeinen Steuersatz von 7 %. Die Provinzen erheben Umsatzsteuern (sales taxes) auf die Einzelhandelsumsätze mit Steuersätzen zwischen 6 und 10 %. Bei der Gewinnermittlung ist keine bestimmte Methode zwingend vorgeschrieben. Je nach Art und Umfang des Unternehmens ist es üblich eine Einnahmen-Überschussrechnung oder einen Betriebsvermögensvergleich zur Ermittlung des Gewinns zu erstellen.

Der Bund erhebt drei der Deutschen Gewerbekapitalsteuer ähnliche Steuern, die mit der allgemeinen Körperschaftsteuer oder ihren Zuschlägen verrechenbar sind. Auch die Provinzen erheben zum Teil Steuern auf das Kapital sowie Lohnsummensteuern. Eine Vermögensteuer gibt es nicht. Es bestehen unterschiedliche Vermögenverkehrsteuern (u. a. Grunderwerbsteuer, Versicherungsteuer).

Grundsteuern oder grundsteuerähnliche Steuern (property taxes) werden von Provinzen und Territorien erhoben. Es gibt Verbrauch- und Aufwandsteuern z. B. auf Mineralöl, Alkohol, Bier und Tabak. Kanada hat mit rund 50 Staaten Doppel-besteuerungsabkommen abgeschlossen, die weitgehend dem OECD-MA entsprechen.


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