Aufwandsteuern erfassen eine über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehende Verwendung von Einkommen und Vermögen, stellen also auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ab. Sie können indirekte (z. B. Vergnügungsteuer) so wie direkte Steuern (z. B. Hundesteuer), Verkehrsteuern (z. B. Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer, Versicherungsteuer) oder Verbrauchsteuern (z. B. Mineralölsteuer, Tabaksteuer) sein (Verkehr- und Verbrauchsteuern).
Aufwandsteuern
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