Steuersystem von Griechenland

Dem Staat steht die Ertragshoheit aus den wichtigsten Steuerarten zu. Die lokalen Gebietskörperschaften sind mit 20 % am Aufkommen der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Kraftfahrzeugsteuer sowie mit 3 % am Aufkommen der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer beteiligt. Die Gemeinden erheben eine Abgabe auf das Grundvermögen.

Natürliche Personen unterliegen der Einkommensteuer (Forologia Isodimatos Fysikon Prosopon). Personengesellschaften werden seit 1992 nicht mehr nach dem Transparenzprinzip besteuert. Sie unterliegen mit ihrem Gesamtgewinn der Einkommensteuer in Höhe von 35 %. Ausgenommen ist bei der OHG und KG die Hälfte des auf die unbeschränkt haftenden drei Hauptgesellschafter entfallenden Reingewinns, welcher als Unternehmerlohn bei den Gesellschaftern zu versteuern ist.

Neben der allgemeinen Einkommensermittlung existiert ein System der Besteuerung nach dem „mutmaßlichen Einkommen“ (Tekmarto Isodima), wobei die Steuer anhand bestimmter Merkmale, wie z. B. dem Erwerb von Vermögensgegenständen und Aufwendungen für Dienst- und Hauspersonal geschätzt wird. Kapitalgesellschaften werden von der Körperschaftsteuer (Forologia Nomikon Prosopon) erfasst. Eine Doppelbelastung von Dividenden mit Einkommensteuer und Körperschaftsteuer entfällt, da Ausschüttungen nur auf der Ebene der Kapitalgesellschaft besteuert werden.

Die steuerliche Gewinnermittlung basiert auf der nach den Regeln des Handelsgesetzes erstellten Buchführung, sofern keine abweichenden steuerlichen Sondervorschriften gelten. Bei Unternehmen mit geringen Bruttoeinkünften ist auch eine Gewinnermittlung außerhalb der Buchführung möglich, wobei der Reingewinn mittels branchenspezifischer Koeffizienten auf den Umsatz ermittelt wird.

Neben Vermögensverkehrsteuern, Verbrauchsteuer und Aufwandsteuern,
Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer (Foros Klironomion, Doreon ke Gonikon Parochon) erhebt der Staat eine Steuer auf große unbewegliche Vermögen (Forologia Megalis Akinitis Periousias). Griechenland besitzt Steuerabkommen mit rd. 20 Ländern, darunter Deutschland, die weitgehend dem OECD-MA folgen. Es ist u. a. geplant, die Steuerlast für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Familien zu mildern.

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