Steuersystem von Frankreich

Steuern werden hauptsächlich vom Staat erhoben. Natürliche Personen unterliegen der Einkommensteuer. Bis 2004 bestand bei der Körperschaftsteuer ein Anrechnungssystem. Ab 2005 hat Frankreich ein klassisches KSt-System. Personengesellschaften können zur Körperschaftsteuer optieren. Der steuerliche Gewinn wird aus dem Handelsbilanzgewinn entwickelt; eine absolute Maßgeblichkeit besteht nicht.

Bei Dividendenausschüttung wurde bis 2004 den Anteilseignern eine Steuergutschrift (avoir fiscal) in Höhe der Hälfte der Bardividende gewährt. Eine Mindestkörperschaftsteuer ist auch im Verlustfall in Abhängigkeit vom Jahresumsatz zu entrichten.

Neben Verbrauch- und Aufwandsteuern, Vermögensverkehrsteuern, Erbschaft- und Schenkungsteuer (droits de mutations â titre gratuit) existiert eine Vermögensteuer, Gewerbesteuer sowie Steuern und Abgaben, die sich nach der Lohnsumme berechnen. Es bestehen rund 90 Steuerabkommen, die weitgehend dem OECD-MA entsprechen. Sie haben verfassungsgemäß einen höheren Rang als normale Gesetze.


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