Staatliche Steuerpolitik

Die staatliche Steuerpolitik ist von der betrieblichen Steuerpolitik zu unterscheiden. Der Gesetzgeber hält zwar langfristig am Steuersystem fest, ändert aber kurzfristig oder stufenweise die Bemessungsgrundlage oder den Tarif in den Einzelsteuergesetzen. Mit Steuerrechtsänderungen oder Steuerreformen in Deutschland sollen gegenwärtig Familien, Arbeitnehmer und Unternehmen entlastet werden, um den Konsum anzuregen, Arbeitsplätze zu schaffen oder Investitionen zu fördern (Familienbesteuerung; Fördergefälle; Standort im Steuerrecht).

Die gesamte Steuerlast soll gerecht auf die Steuerpflichtigen verteilt werden. Außerdem wird mit Hilfe von Pauschalierungen oder der Abschaffung von Steuern (abgeschaffte Steuern) angestrebt, das Steuerrecht zu vereinfachen. Mit dem „Gesetz zum Einstieg in eine ökologische Steuerreform“ wurden umweltpolitische Lenkungsnormen in das deutsche Steuerrecht eingeführt, z. B. die Stromsteuer oder Mineralölsteuer.

Das Mehraufkommen soll aber zur Senkung der Lohnnebenkosten verwandt werden. Strukturschwache Gebiete der Bundesrepublik Deutschland werden mit Hilfe steuerlicher Fördermaßnahmen (Investitionszulagengesetz; Investitionshilfen) gefördert. Das Einkommensteuergesetz enthält umfangreiche sozialpolitische Steuerbegünstigungen (z. B. Haushaltsfreibetrag, außergewöhnliche Belastungen).

Die staatliche Steuerpolitik wird zunehmend von der Europäischen Union beeinflusst. Die Förderung bestimmter Adressaten bedarf regelmäßig der Zustimmung der Europäischen Kommission. Europäische Steuerausländer sind in vergleichbaren Situationen den Steuerinländern gleichzustellen.


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