Abgeschaffte Steuern

Der Gesetzgeber verändert das Steuersystem u. a. durch Einfügung neuer Steuern oder die Abschaffung nicht mehr benötigter Steuern. Das Steuersystem ist somit kein statisches Rechtssystem. Die Gründe für die Abschaffung können gesehen werden in der Harmonisierung, Steuervereinfachung, in wirtschafts- oder finanzpolitischen Zielsetzungen sowie konjunktur-politischen Absichten.

Zu den abgeschafften Steuern gehören die Baulandsteuer, Beförderungsteuer, Börsenumsatzsteuer, Essigsäuresteuer, Gesellschaftsteuer, Gewerbekapitalsteuer, Hypothekengewinnabgabe, Investitionsteuer, Konjunkturzuschlag, Kuponsteuer, Leuchtmittelsteuer, Lohnsummensteuer, Salzsteuer, Speiseeissteuer, Spielkartensteuer, Süßstoffsteuer, Teesteuer, Wechselsteuer, Wertpapiersteuer, Zuckersteuer, Zündwarensteuer sowie die ruhende Vermögensteuer.


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