Schuldscheindarlehen

Definition Schuldscheindarlehen

Das Schuldscheindarlehen ist langfristiges, anleiheähnliches Fremdkapital von größerem Umfang, das von Kapitalsammelstellen unter bestimmten Voraussetzungen bereitgestellt wird. Kapitalsammelstellen sind Unternehmen, bei denen sich durch freiwilliges oder zwangsweises Sparen große Kapitalsummen ansammeln, z. B. bei Versicherungen, Sparkassen, Bausparkassen, Sozialversicherungsträgern.

Grundlage des Schuldscheindarlehens

Grundlage des Schuldscheindarlehens kann ein Schuldschein sein. Er verbrieft keine Rechte, sondern hat ausschließlich Beweisfunktion. Mit seiner Übergabe erfolgt kein Übergang der Forderungen. Das kann nur durch eine Forderungsabtretung geschehen. Entsprechend führt der Verlust des Schuldscheins nicht zum Untergang der Forderungen. Heute wird das Schuldscheindarlehen vielfach ohne Schuldschein vereinbart. Stattdessen wird ein Darlehensvertrag geschlossen.

Arten des Schuldscheindarlehens

fristkongruente Schuldscheindarlehen

Das fristkongruente Schuldscheindarlehen, bei dem die Dauer der Kapitalbereitstellung der Dauer der Kapitalnutzung entspricht. Der Kapitalgeber geht dabei ein Fristenrisiko ein. Das Zinsrisiko kann beim Kapitalgeber liegen, wenn z. B. die Zinsen mit einem über die Laufzeit festen Satz vereinbart sind.

revolvierende Schuldscheindarlehen

Das revolvierende Schuldscheindarlehen, bei dem die Fristen der Kapitalbereitstellung kürzer als die Fristen der Kapitalnutzung sind. Praktisch müssen somit mehrere zeitlich kürzere Darlehen für eine langfristige Finanzierung unmittelbar aneinandergereiht werden.

Die Kapitalkosten können Zinsen, Treuhand-, Beurkundungs-, Eintragungs-, Löschungs-gebühren und Vermittlungsprovisionen umfassen.

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