Realisationskontrolle

Realisationskontrolle beinhaltet eine Gegenüberstellung von realisierten Ergebnissen und Planzielen (Zielplanung), die insb. im operativen Bereich von Bedeutung ist (Kontrolle). Die Ergebniskontrolle lässt sich in Teilergebnis- (Fortschrittskontrollen) und Endergebniskontrollen differenzieren.

Der durch Fortschrittskontrollen gewährleistete prozessbegleitende Soll-/Ist-Vergleich ermöglicht es, voraussehbare oder eingetretene Fehlentwicklungen zu erkennen und einzugreifen, bevor endgültige Realisationsergebnisse vorliegen. Im Vordergrund der Teilergebniskontrollen steht somit die Möglichkeit des Eingriffs in das laufende Geschehen einer Unternehmung. Endergebniskontrollen liefern expost Informationen über die jeweiligen Realisationen (Feedback-Kontrolle). Ihnen kommt insb. bei der Gewinnung von Erfahrungswerten und Informationen über Anpassungsnotwendigkeiten für das zukünftige Aktivitätenspektrum eine besondere Bedeutung zu. Realisationskontrollen in der Form von Endergebniskontrollen dienen primär einer nachträglichen Plananpassung und liefern durch differenzierte Abweichungsanalysen Ansatzpunkte für Steuerungshandlungen im Realisationssystem.

Realisationskontrollen sind sowohl objektbezogen als auch inhaltlich ausgerichtet. Sie setzen bereits im Rahmen der Zielplanung im Unternehmen ein und ermitteln im Anschluss an die Plankontrolle durch einen Soll/Ist-Ver-gleich den jeweiligen Zielerreichungsgrad von Ausführungshandlungen. Bei den sich an die Ausführung der Maßnahmen (Maßnahmenplanung) anschließenden Realisationskontrollen werden nur bei einer vollständigen Übereinstimmung der prognostizierten und realisierten Maßnahmenwirkungen und damit bei vollständiger Zielerreichung keine Soll/Ist-Differenzen auftreten. Im Rahmen der Ressourcenkontrolle werden die mehrstufigen inhaltlichen Realisationskontrollen i.d.R. als periodische Kosten- bzw. Aufwandskontrollen
durchgeführt.

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