Progression

Unter dem Begriff der Progression wird ein Steuertarif verstanden, bei dem der Durchschnittssteuersatz bei steigender Bemessungsgrundlage zunimmt. Das führt dazu, dass der Grenzsteuersatz, also der Steuersatz, mit dem die jeweils letzte Einheit der Bemessungsgrundlage belastet ist, stets höher ist als der durchschnittliche Steuersatz.

Die Einkommensteuer ist ein typisches Beispiel für einen progressiven Steuertarif. Gerechtfertigt wird die Progression der Einkommensteuer durch das Leistungsfähigkeitsprinzip. Danach ist ein Steuersubjekt mit höherem Einkommen eher leistungsfähig, entsprechend steigt der Steuertarif progressiv. Die Progression kann unterschiedlich ausgestaltet werden. Bei einem Stufentarif gelten innerhalb bestimmter Einkommensstufen feste Prozentsätze, der ermittelte Prozentsatz wird proportional auf das gesamte Einkommen angesetzt.

Beim Anstoßtarif wird das Einkommen in aneinander angrenzende Stufen zerlegt. Der Grundtarif der Einkommensteuer ist als Formeltarif ausgestaltet (vgl. § 32a EStG) und besteht aus vier aufeinander folgende Zonen (Einkommensteuertarif).


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