Als Grenzsteuersatz wird der Steuersatz bezeichnet, mit dem die jeweils letzte Einheit der Bemessungsgrundlage belastet ist. Bei einem progressiven Tarif (Progression) liegt der Grenzsteuersatz immer über dem Durchschnittssteuersatz. Typisches Beispiel für einen progressiven Verlauf ist der Einkommensteuertarif. Bei einem proportionalen Steuersatz sind der Durchschnitts- und der Grenzsteuersatz identisch.
Grenzsteuersatz
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