Nach dem Nationaliätsprinzip wird für die unbeschränkte Steuerpflicht einer natürlichen Person auf die Staatsangehörigkeit abgestellt. Es ist steuerlich unerheblich, ob ein tatsächlicher Aufenthalt im Inland oder im Ausland vorliegt. Das Nationalitätsprinzip ist vom Wohnsitzprinzip verdrängt worden.
Es hat noch eine Bedeutung vor allem im Steuerrecht der USA. In Deutschland nur relevant für deutsche Staatsangehörige, die im Ausland ansässig sind, in einem Dienstverhältnis zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts stehen und aus einer inländischen öffentlichen Kasse Einkünfte beziehen (§ 1 Abs. 2 Satz 1 EStG).
Nationalitätsprinzip
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