Mineralölsteuer

Die Mineralölsteuer wird auf Kraftstoffe, Heizöl (Heizölsteuer), Flüssig- und Erdgas (Erdgassteuer) erhoben. Das MinölStG wurde mit dem „Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform“ und Folgegesetzen geändert um den Verbrauch fossiler Energieträger zu mindern. Dazu wurde der Steuersatz sukzessive erhöht. Der Steuersatz für Kraftstoffe beträgt für 2004 je nach Typ und Schwefelgehalt des Benzins zwischen 0,65 € und 0,72 € je Liter und 1.217 €/t für Flüssiggas.

Für Heizöl und Erdgas gilt außerdem ein differenziertes Tarifsystem (Heizöl- und Erdgassteuer). Die Mineralölsteuer kann in Sonderfällen auf Antrag erlassen, erstattet oder vergütet werden. Eine Doppelbelastung mit Stromsteuer und Mineralölsteuer beim Einsatz von Heizöl oder Erdgas zur Stromerzeugung wird mit einer Vergütung der Mineralölsteuererhöhung vermieden. Eine Steuerermäßigung zur Förderung der mit Erdgas oder Flüssiggas betriebenen Fahrzeuge ist gesetzlich geregelt.

Von der gesamten Mineralölsteuer sind umweltfreundliche Anlagen z. B. zur parallelen Erzeugung von Strom und Wärme (Kraft-Wärme-Kopplung) befreit oder steuerbegünstigt. Im „Gesetz zur Fortführung der ökologischen Steuerreform“ (2001; 2002) wurde insbesondere die Mineralölsteuer auf Kraftstoffe nochmals angehoben.


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