Das deutsche Steuersystem setzt sich aus einer Vielzahl einzelner Steuern zusammen. Die Unternehmen werden im Regelfall von mehreren Steuern kumulativ belastet. Als Leitsteuern werden in diesem System solche Belastungen bezeichnet, deren Höhe im Rahmen der Steuerbilanzpolitik besonders beeinflusst werden kann. Dies sind im Allgemeinen die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer.
Für einige Unternehmen können sich aber auch andere Leitsteuern ergeben, z. B. für energieintensive Unternehmen die Energiesteuer (Ökosteuer, ökologische Steuerreform), für bestimmte Branchen die jeweiligen Verbrauchsteuern (Verkehr- und Verbrauchsteuern); sogar die Umsatzsteuer als Leitsteuer wird diskutiert.
Leitsteuern
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