Leistungsfähigkeitsprinzip

Nach den Grundsätzen einer gleichmäßigen und gerechten Besteuerung sind die Steuerlasten im Verhältnis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auf die Steuerpflichtigen zu verteilen. Das Leistungsfähigkeitsprinzip ist ein systemtragendes Prinzip des deutschen und anderer ausländischer Steuersysteme (Prinzipien der Besteuerung).

Danach soll jede Person nach dem Maß ihrer Leistungsfähigkeit besteuert werden. Das Leistungsfähigkeitsprinzip bezieht sich auf natürliche Personen (Menschen). Ob auch juristischen Personen eine (sachliche) Leistungsfähigkeit unterstellt werden kann, ist umstritten. Das Prinzip wird sachlich durch Auswahl und Gestaltung der Bemessungsgrundlagen konkretisiert. Jeder der Indikatoren (Einkommen, Vermögen und Konsum) kann von einer Steuer belastet werden (Doppelbelastung).

Bei natürlichen Personen wird das Einkommen als Ausdruck der Leistungsfähigkeit angenommen. Je höher das Einkommen eines Steuerpflichtigen, desto leistungsfähiger ist er. Daraus wird z. B. die Berechtigung einer Progression bei der Einkommensteuer abgeleitet. Das Prinzip kommt insbesondere in der Einkommensteuer zum Ausdruck, weil auf die Leistungsfähigkeit der natürlichen Person abgestellt wird.

Bei juristischen Personen kann die Leistungsfähigkeit an den Gewinn geknüpft werden. Auch im Verbrauch wird die Leistungsfähigkeit einer Person dokumentiert. Die Belastbarkeit mit Umsatz- und Verbrauchsteuern (Verkehr- und Verbrauchsteuern) erfolgt in der Regel linear. Die Wahl und Belastungshöhe der Leistungsfähigkeitsindikatoren ist für die Wirkungen eines Steuersystems von Bedeutung (kapital- oder konsumorientierte Besteuerung).


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