Als Ländersteuern werden diejenigen Steuern bezeichnet, bei denen die Länder die Ertragshoheit besitzen. Steuern, deren Erträge dem Bund zustehen, sind Bundessteuern. Wird das Aufkommen zwischen mehreren staatlichen Ebenen aufgeteilt, handelt es sich um Gemeinschaftssteuern (siehe auch Finanzausgleich). Den Gemeinden können eigene Steuererträge zugestanden werden (Gemeindesteuern).
Ländersteuern
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