Konzerne als rechtlich selbständige Unternehmen unter einheitlicher Leitung werden grundsätzlich unabhängig voneinander individuell besteuert. Ein besonderes Konzernsteuerrecht gibt es nicht (Konzernbesteuerung). Allerdings werden Unternehmensverbindungen im Steuerrecht mit dem nationalen und internationalen Schachtelprivileg sowie der Organschaft im KStG, GewStG und UStG berücksichtigt.
Konzernsteuerrecht
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