Organschaft

Was ist die Organschaft ?

Die Organschaft ist die Abhängigkeit einer juristischen Person als Tochtergesellschaft von einem anderen Unternehmen, z. B. einer Muttergesellschaft. Eine Kapitalgesellschaft kann einem anderen Unternehmen derart untergeordnet sein, dass sie wirtschaftlich nur Betriebsteil des anderen Unternehmens ist. Aufgrund der Eingliederung ergibt sich ein rechtliches und auch tatsächliches Unterordnungsverhältnis der Organgesellschaft in ein übergeordnetes Unternehmen, das als Organträger bezeichnet wird.

organschaftliche Verflechtung

Die organschaftliche Verflechtung hat im Umsatzsteuerrecht und Körperschaftsteuerrecht unterschiedliche Konsequenzen:

Im Umsatzsteuerrecht werden die zugehörigen Unternehmen als ein Unternehmen behandelt. In dem System mit Vorsteuerabzug und bei einheitlichem Steuersatz bleibt die umsatzsteuerliche Organschaft ohne Belastungsfolgen. Dies ist anders bei der ertragsteuerlichen Organschaft.

Körperschaftsteuerrecht

Im Körperschaftsteuerrecht bestehen z. B. nach § 14 KStG Sondervorschriften für die Besteuerung von verbundenen Unternehmen. Für den Fall, dass eine Gesellschaft von einem anderen Unternehmen so stark abhängig ist, dass sie keinen eigenen Willen mehr hat, wird sie als Organ. der Obergesellschaft aufgefasst.

Gewinnabführungsvertrag

Voraussetzungen der Organschaft sind neben einem Gewinnabführungsvertrag eine finanzielle Beteiligung von mehr als 50%und die Eingliederung der Organgesellschaft in den Organträger. Die steuerlichen Ergebnisse werden bei einer Organschaft zunächst für die einzelnen Unternehmen getrennt ermittelt. Dann werden sie dem Organträger zugerechnet. Dieses Vorgehen führt dazu, dass die Gewinne und Verluste im Rahmen der Körperschaftsteuer sowie Gewerbeerträge und Gewerbekapitalien bei der Gewerbesteuer sofort gegeneinander verrechnet werden können.

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