Kontraktmanagement

Kontraktmanagement umfasst eine Führungsform über Zielvereinbarungen, die zur Zeit vorwiegend in Non-Profit-Organisationen verbreitet ist. Kontraktmanagement ist über alle Hierarchieebenen hinweg einzusetzen und beinhaltet die Vereinbarung über Leistungsziele (Produkte/Produktkataloge, Menge und Qualität) innerhalb eines bestimmten Zeitraums und die Abstimmung benötigter Budgets (Budget öffentlicher Verwaltungen) und Infrastruktur für eine dezentral gesteuerte Zielerreichung.

Mit dem Begriff Kontraktmanagement ist ein Steuerungs-, Planungs- und Controllinginstrument zu verbinden, bei dem zwischen der Leitung einer Organisationseinheit und dem Management einer niedrigeren hierarchischen Ebene verbindliche Absprachen über einen bestimmten Zeitraum getroffen werden. Diese Absprachen beziehen sich in erster Linie auf Leistungen, die es seitens der Kontraktnehmer zu erbringen gilt. Ferner sind die dafür zur Verfügung zu stellenden Mittel sowie die Art der Berichterstattung bezüglich des Ergebnisses oder evtl. Abweichungen zu vereinbaren und schließlich eindeutige Verantwortlichkeiten festzulegen. Mit einer starken Prägung durch den Dezentralisierungsgedanken ist eine wesentliche Zielsetzung von Kontrakten in der Verantwortungsabgrenzung – sowohl zwischen Politik und Verwaltung als auch verwaltungsintern – zu sehen. Die Delegation von Fach- und Ressourcenkompetenz soll maßgeblich die zu einer Steigerung der Leistungserstellung führende notwendige Autonomie der Fachbereiche unterstützen.

Weitere Intentionen beruhen auf der Modifikation hierarchischer Beziehungen. Eine hierarchieübergreifende Zusammenarbeit tritt an die Stelle von Weisungen, die strikt den hierarchischen Organisationsstrukturen folgen und damit zu einer unzureichenden Anpassungsfähigkeit an dynamische Umfeldstrukturen führen. Die resultierenden Vorteile beruhen auf einer Steigerung der Flexibilität, der Motivation und Effizienzbewusstsein. Schließlich ist mit Kontrakten die Absicherung vereinbarter Pflichten zu erwirken, was über entsprechend aufzunehmende Klauseln, die die genaue Beschreibung und Festsetzung von Konsequenzen bei Nicht- oder Schlechterfüllung der gesetzten Ziele zum Inhalt haben, zu erreichen ist.

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