Jointventure im Steuerrecht

Ein Jointventure ist eine Unternehmenskooperation mehrerer rechtlich und wirtschaftlich selbständiger Unternehmen, die im Regelfall auf ein nur rechtlich selbstständiges Gemeinschaftsunternehmen Einfluss nehmen. Projekt einer solchen Kooperation kann jede erlaubte Betätigung sein. Durch Abschluss des Gesell-schaftsvertrages entsteht eine Innengesellschaft.

Die Motive für die Gründung eines Jointventures sind vielfältig, beispielsweise die Zusammenführung von Ressourcen, die Erschließung neuer Märkte oder die Beschränkung des Wettbewerbs. Die Besteuerung richtet sich nach der Wahl der Rechtsform für das Gemeinschaftsunternehmen. Bei einer Kapitalgesellschaft ist insbesondere die Haftungsbeschränkung vorteilhaft, eine Personengesellschaft wird häufig auf Grund steuerlicher Vorzüge gewählt.

Die GmbH & Co. KG verbindet die Haftungsbegrenzung der Partner des Jointventures mit Steuervorteilen. Da ein Jointventure meist nur für bestimmte Zeit eingegangen wird, sollten bereits bei der Gründung die steuerlichen Folgen der Auflösung (z. B. § 16 EStG, § 11 KStG) beachtet werden. Jointventures sind vor allem nahe liegend bei fehlendem Rechtsformangebot (z. B. in Staatshandelsländern).


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