Highest In – First Out (HIFO)

Auch bekannt als: HiFo-Prinzip

Das Verfahren Highest in – First out (HIFO) ist eine Methode zur Bewertung von Vorratsvermögen nach Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Dem Vorsichtsprinzip des HGB folgend unterstellt es, dass zuerst diejenigen Bestände mit dem höchsten Beschaffungswert verbraucht werden. Es ist damit gegensätzlich zum Lowest in – First out (LOFO) anzusehen.

Definition / Erklärung

Das Highest In – First Out (HIFO) ist ein Verbrauchsfolgeverfahren, dass zu einer vorsichtigen Bewertung von Lagerbeständen führt, da die nicht verbrauchten Umlaufgüter zu den geringsten Anschaffungskosten bilanziert werden.

Das Rechnungswesen geht nach HIFO davon aus, dass die teuer beschafften Vorräte das Unternehmen durch Verbrauch oder Veräußerung bereits verlassen haben (Verbrauchsfolgefiktion). Es wird in Unternehmen angewandt, welche fortwährend Zu- und Abgänge von Verbrauchsgütern und Schwankungen der Beschaffungspreise verzeichnen. Es ergibt sich demnach ein ständig wechselnder Lagerbestand, dessen Endbestand nach HGB-Richtlinien sammelbewertet werden darf.

Grundlage der Anwendung eines nicht-fiktiven Verbrauchsfolgeverfahrens wäre das Vorliegen eines Warenwirtschaftssystems. Dieses muss in der Lage sein, frühere Einkaufsmengen und -preise sowie sämtliche Entnahmen zu protokollieren.

Anwendung im Steuerrecht


Auf Basis der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ist das Highest In – First Out (HIFO) im Gegensatz zum Lowest in – First out (LOFO) unkritisch, da das Vorsichts- und das Niederstwertprinzip eingehalten werden. Dennoch ist es nach handels- und steuerrechtlichen Gesichtspunkten in Deutschland nicht zulässig, wie alle preisabhängigen Bewertungsverfahren (im Gegensatz zu den zeitabhängigen).

Zusammenfassung

  • Highest in – First out ist ein Vereinfachungsverfahren für die Bewertung von Lagerbeständen
  • geht davon aus, dass Bestände mit den höchsten Anschaffungskosten vor allen anderen verbraucht werden
  • folgt den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung, ist handels- und steuerrechtlich jedoch nicht zugelassen


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