Grundvermögen ist Grundbesitz, der weder land- und forstwirtschaftliches Vermögen darstellt noch Betriebsgrundstück ist (§ 68 BewG). Das Grundvermögen wird nach unterschiedlichen Verfahren bewertet. Es besteht aus den folgenden Grundstücksarten: Unbebaute und baureife Grundstücke (§§ 72 und 73 BewG; Bewertung mit dem gemeinen Wert); Grundstücke im Zeitpunkt der Bebauung, Erbbaurechte, Wohnungseigentum und Teileigentum sowie Gebäude auf fremdem Grund und Boden (Sonderbewertungsvorschriften gem. §§ 91-94 BewG); bebaute Grundstücke (Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohn- und Geschäftsgrundstücke, gemischt-genutzte oder sonstige bebaute Grundstücke). Bebaute Grundstücke werden mit dem Ertragswert- oder Sachwertverfahren (§ 76 BewG) bewertet.
Grundvermögen im Steuerrecht
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