Gewinnerzielungsabsicht

Für die Definition der Einkünfte aus Gewerbebetrieb ist das Vorliegen eines Gewerbebetriebs notwendig. Ein Gewerbebetrieb ist gegeben, wenn die Absicht besteht, einen Gewinn zu erzielen. Es ist ein subjektives Tatbestandsmerkmal, das durch objektive, typische Merkmale konkretisiert werden muss. Dabei ist es notwendig, dass tendenziell über die Totalperiode eine Aussicht auf ein positives Ergebnis besteht.

Die (umstrittene) Prognose ist mit Unsicherheit behaftet und im Einzelfall schwierig durchzuführen. Liegt die Gewinnerzielungsabsicht nicht vor, kann die Tätigkeit steuerlich als Liebhaberei gewertet werden. Die erzielten Gewinne oder Verluste können nicht berücksichtigt, Betriebsausgaben nicht abgezogen werden.


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