Familienunternehmung

Eine Familienunternehmung ist eine Gesellschaft, an der Angehörige i. S. d. § 15 AO mehrheitlich beteiligt sind. Die steuerliche Anerkennung wird von der Mitunternehmereigenschaft i. S. d. § 15 I Nr. 2 EStG (Mitunternehmer im Steuerrecht) abhängig gemacht um unangemessene Gestaltungen zu verhindern (Missbrauch).

Dabei wird auf das Vorliegen von Mitunternehmerrisiko und -initiative sowie das Einhalten der gesellschaftsrechtlichen Vereinbarungen abgestellt. Die Gewinnverteilungsabrede wird auf ihre Angemessenheit überprüft und muss einem Fremdvergleich standhalten. Spezifische Grundsätze wurden bisher nicht entwickelt. Steuerliche Vorteile können sich bei einer Familienpersonengesellschaft aus einer progressionsmildernden Verteilung der Einkünfte auf die Familienmitglieder sowie durch Vermögensübertragungen zur Milderung der Erbschaftsteuer-Belastung (Erbschaftsteuer) ergeben.

Die KGaA ist eine für Familienunternehmen besonders attraktive Rechtsform. Sie sichert die Gestaltungsfreiheit der Personengesellschaft und bietet die Möglichkeit über die Börse Eigenkapital zu beschaffen und somit die Eigenkapitalquote zu verbessern.


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