Fremdvergleich

Der Fremdvergleich ist ein international anerkannter Maßstab zur Beurteilung angemessener steuerlicher Verhältnisse nach dem Grundsatz, dass Leistungsentgelte zwischen Abhängigen so festzusetzen sind, als handele es sich um unabhängige Personen oder Gesellschaften.

Leitbild ist der Preis, den ein gewissenhafter und ordentlicher Geschäftsleiter unter sonst gleichen Bedingungen mit fremden Dritten vereinbart hätte. Der Fremdvergleich wird im nationalen Steuerrecht vorrangig bei der Ermittlung verdeckter Gewinnausschüttungen und verdeckter Einlagen (§ 8 III EStG) sowie bei Verträgen zwischen Angehörigen (Familienunternehmen) angewandt.

Im internationalen Steuerrecht dient der Fremdvergleich (Dealing-at-arm’s-length-Regel) der Einkunftsabgrenzung zwischen verbundenen Unternehmen oder zwischen einer Betriebsstätte und dem Stammhaus. Dabei ist der Verrechnungspreis zu bestimmen (§ 1 AStG; Art. 9 OECD-MA).


War die Erklärung zu "Fremdvergleich" hilfreich? Jetzt bewerten:

Weitere Erklärungen zu