Einkommensteuer und Körperschaftsteuer

Einkommensteuer – Unternehmen müssen auf Rechnungen ihre Steuernummer angeben. Unternehmen als natürliche Personen (Einzelunternehmen, Personengesellschaften) müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Körperschaftsteuer – Unternehmen als juristische Personen (Kapitalgesellschaften GmbH, KGaA, AG, Genossenschaften eG.‚ eingetragene Vereine e.V.) haben eine Körperschaftsteuererklärung abzugeben. Die Körperschaftsteuer ist eine direkte Steuer (Gemeinschaftsteuer von Bund und Ländern) und besteuert als Besitzsteuer den Gewinn. Die Höhe der Körperschaftsteuer ist im Körperschaftsteuergesetz als Steuertarif festgelegt.

Zusätzlich zum Steuertarif ist der Solidaritätszuschlag (berechnet von der Körperschaftsteuer) zu bezahlen. Das Finanzamt legt jährlich die (zumeist vierteljährlichen) Vorauszahlungen für das kommende Jahr fest.

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