Doppelbesteuerungsabkommen

Doppelbesteuerungsabkommen sind Abkommen zwischen jeweils zwei Staaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung desselben Steuergutes in beiden Vertragsstaaten. Die Bundesrepublik Deutschland hat derzeit (Stand: Dezember 2000) mit rd. 80 Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, darunter mit allen hochindustrialisierten Staaten. Die Abkommen dienen der Vermeidung einer doppelten Belastung mit Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer. Einige Abkommen betreffen zusätzlich die Steuern vom Vermögen, die Grundsteuer und die Erbschaft- und Schenkungsteuern.

Hinsichtlich der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer sehen die Abkommen zwei unterschiedliche Methoden zur Vermeidung bzw. Verringerung einer Doppelbesteuerung vor: die Anrechnungsmethode und die Freistellungsmethode. Welche der Methoden bei welchen Einkunftsarten anzuwenden ist, ist in den Doppelbesteuerungsabkommen festgelegt.

War die Erklärung zu "Doppelbesteuerungsabkommen" hilfreich? Jetzt bewerten:

Weitere Erklärungen zu