Beschaffungsmengenkontrolle ist die Überwachung der benötigten Beschaffungsmengen. Diese ergeben sich einerseits aus den vorhandenen Lagerbeständen und andererseits aus der Bestellmengenplanung. Die Lagerbestände sind über die Bestandskontrolle zu ermitteln. Entsprechend der jeweiligen Lagerhaltungspolitik werden die Bestände entweder laufend, d.h. nach jedem Lagerabgang (Bestellpunktverfahren), oder in bestimmten zeitlichen Abständen (Bestellrhythmusverfahren) in der Lagerbuchhaltung ermittelt.
Zusätzlich ist ein Vergleich zwischen den Daten der Lagerbuchhaltung und den physischen Materialbeständen erforderlich. Aus der Bestandskontrolle ergibt sich, wann eine neue Bestellung ausgelöst werden muss, damit Fehlmengen vermieden werden. Die Höhe der Bestellungen ist in der Bestellmengenplanung festgelegt worden. Ihre Überwachung bezieht sich darauf, inwieweit die zur Herleitung optimaler Bestellmengen angenommenen Voraussetzungen über den Güterbedarf und die Kostenparameter (insb. Güterpreis, Lager- und Zinskosten) noch gültig sind. Wenn bei diesen Größen deutliche Veränderungen eingetreten sind, muss eine neue Bestellmengenplanung erfolgen. Dies soll das vom Controlling eingerichtete Kontrollsystem gewährleisten (Beschaffungskontrolle).
Beschaffungsmengenkontrolle
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