Zwischengesellschaft

Zwischengesellschaften sind Körperschaften ohne Sitz und Geschäftsleitung im Inland, an denen Steuerinländer zu mehr als 50 % beteiligt sind (§ 7 II AStG). Sie erzielen „Zwischeneinkünfte“, wenn > passive Einkünfte (§ 8 I AStG) vorliegen, die einer niedrigen Besteuerung unterliegen (§ 8 III AStG). Zwischengesellschaften müssen nicht ausschließlich passive Einkünfte erzielen. In der Praxis können auch gemischte Einkünfte oder nur teilweise niedrig besteuerte Einkünfte vorliegen. Beteiligungserträge an ausländischen Zwischengesellschaften unterliegen der Hinzurechnungsbesteuerung.


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