Zuordnung im Steuerrecht

Die Zuordnung (ad rem) ist von der Zurechnung (ad personam) zu unterscheiden. Mit der Zuordnung wird darüber entschieden, welchen sachlichen Einkommens- oder Vermögenskategorien ein Zu- oder Abfluss oder ein Gegenstand steuerlich zugehört. Mit der Zurechnung wird dagegen über die persönliche, institutionelle oder adressatenbezogene Zugehörigkeit entschieden.

Die Zuordnung ist z. B. relevant bei der sachlichen, systematischen Einordnung von Bezügen und der damit zusammenhängenden Abflüsse. Die Zuordnung ist bedeutsam bei den abkommensrechtlichen Einkunftsarten. Die nationale Zuordnung zu den Einkunftsarten entscheidet z. B. über die Ermittlungsmethode, über Pauschalbeträge, Freibeträge, Verlustverrechnung, Steuerbefreiungen und Steuervergünstigungen mit partiellen Auswirkungen auf andere Steuerarten.


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