Zollfahndungsämter sind örtliche Bundesbehörden. Ihre Aufgabe ist die Aufdeckung und Ermittlung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten, die Entdeckung unbekannter Steuerfälle (§ 208 Abs. 1 AO) und die Verfolgung von Delikten in Zusammenhang mit der internationalen Geldwäsche.
Zollfahndungsamt
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