Zebragesellschaften sind betriebliche veranlasste Beteiligungen an nichtgewerblich tätigen Gesellschaften. Typischerweise liegt eine vermögensverwaltende Personengesellschaft vor, an der neben natürlichen Personen auch eine Kapitalgesellschaft beteiligt ist. Die natürlichen Personen erzielen im Rahmen der Vermögensverwaltung beispielsweise Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder aus Kapitalvermögen.
Kapitalgesellschaften sind aber gem. § 2 II GewStG Gewerbebetriebe kraft Rechtsform und erzielen daher unabhängig von ihrer Tätigkeit gewerbliche Einkünfte. Folglich müssen die ursprünglich nicht-gewerblichen Einkünfte künstlich umqualifiziert werden. Es entsteht eine Gesellschaft, deren Ergebnis unterschiedlichen Einkunftsarten zugerechnet wird. Daraus ergeben sich insbesondere Verfahrens- und Veranlagungsprobleme.
Zebragesellschaft im Steuerrecht
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