Wirtschaftlichkeitskontrolle in Banken

Wirtschaftlichkeitskontrolle in Banken ist die Kontrolle der Entscheidungsträger bzw. Verantwortungsbereiche in Banken durch Gegenüberstellung von Kosten und Leistungen. Bei der Konfrontation von Stückleistungen mit den für ihre Erstellung notwendigen Personal- und Sachkosten in der betrieblichen Kostenstellenrechnung ist die Möglichkeit zur Rechenschaftslegung an die Erfüllung von drei Voraussetzungen gebunden: Die Kosten müssen zum einen den Verantwortlichen direkt zurechenbar, sie müssen zum anderen von ihnen beeinflussbar sein, und schließlich müssen die Leistungen in den Abteilungen gemessen werden können.

Der ersten Anforderung ist Genüge getan, wenn die Wirtschaftlichkeitskontrolle unter Außerachtlassung von Gemeinkostenumlagen allein auf die Einzelkosten in Bezug auf die Kostenstelle abzielt. Ob die Kosten auch beeinflussbar sind, ist zunächst eine Frage der Kompetenz der Stellenleiter. In diesem Rahmen ist indessen zu berücksichtigen, dass die fixen Kosten über kürzere Planungszeiträume von den Verantwortlichen kaum verändert werden können. Statt des Materialverbrauchs in der Industrie kann hier fortlaufend lediglich der Verbrauch von Papier und Telefonkosten u.Ä. beeinflusst werden. Unter diesen Umständen kommt das Kostenbewusstsein des Kostenstellenleiters eher in einer sparsamen Dimensionierung der Personal- und Maschinenkapazitäten seiner Abteilung zum Ausdruck.

Die Messbarkeit der Leistungen ist gegeben, wenn es sich um exekutive Arbeitsverrichtungen handelt, also etwa die Bearbeitung massenhaft auftretender, gleichförmiger Vorfälle im Zahlungsverkehr. Schwierig oder gar unmöglich ist demgegenüber die Messung der Leistungen bei den dispositiven Arbeitsverrichtungen, nämlich überall dort, wo individuelle, komplexe und deshalb unterschiedlich zeitaufwendige Tätigkeiten durchgeführt werden. Dies ist nicht nur der Fall in Stabsabteilungen wie der Rechts- oder Organisationsabteilung. Auch in der Emissionsberatung für Firmenkunden oder beim Asset Management im Rahmen des Private Banking kann die Belastung der Verantwortlichen nicht in der Zahl der in einer Periode abgewickelten Stückleistungen erfasst werden.

So mag die Bearbeitung eines dubiosen Kredits einschließlich der Verwertung der Sicherheiten den Leiter der Kreditabteilung sehr viel stärker in Anspruch nehmen als die Überwachung der ordnungsgemäßen Rückführung eines Investitionsdarlehens durch einen bonitätsmäßig einwandfreien Kunden. Es zeigt sich, dass die Wirtschaftlichkeitskontrolle der Verantwortungsbereiche durch eine Gegenüberstellung von Kosten und Leistungen in einer Bank vor allem dort Ansatzpunkte findet, wo stark standardisierbare Arbeitsverrichtungen dominieren und die Kosten, mit denen diese bewältigt werden, beeinflussbare Einzelkosten sind.

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