Im Zusammenhang mit der Gewerbesteuerreform wird die Ausgestaltung der Gewerbesteuer als Wertschöpfungsteuer diskutiert. Die Vorschläge sehen eine Bemessungsgrundlage vor, in die Betriebsgewinne, Löhne und Gehälter, Zinsen, Mieten und Pachten sowie Abschreibungen einbezogen werden sollen. Für die Gemeinden wäre günstig die geringere Konjunkturabhängigkeit, Verstetigung der Steuereinnahmen und eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage.
Allerdings müsste eine Anpassung der Hebesätze parallel geprüft werden. Ungünstig für Steuerpflichtige und Finanzverwaltung wäre eine neue und aufwändige zusätzliche Ermittlungs- und Kontrollrechnung. Die Wertschöpfungsteuer wird überwiegend abgelehnt, weil sie in die Nähe einer zweiten Umsatzsteuer rücken würde und eine stark ertragsunabhängige Besteuerung bedeutete. Sie berücksichtigt nicht die sachliche Leistungsfähigkeit der Unternehmen.
Wertschöpfungsteuer
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