Werkswohnung

Auch bekannt als: Arbeiterwohnung, Arbeitgeberwohnung

Bei einer Werkswohnung handelt es sich um eine Wohnung, welche aufgrund eines bestehenden Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses an einen Mitarbeiter eines bestimmten Arbeitgebers vermietet wird. Es handelt sich hierbei um ein besonderes Mietverhältnis.

Allgemeine und funktionsgebundene Werkswohnungen

Man unterscheidet zwischen allgemeinen Werkswohnungen und funktionsgebundenen Werkswohnungen. Bei einer funktionsgebundenen Werkswohnung besteht ein räumlicher und funktionsgebundener Zusammenhang in Bezug auf die ausgeübte Tätigkeit, was bei der allgemeinen Werkwohnung nicht der Fall ist.

Zudem ist die Werkdienstwohnung von der Werkswohnung abzugrenzen. Der Vermieter muss nicht zwingend der Arbeitgeber sein, jedoch müssen Vermieter und Arbeitgeber in einer rechtlichen Beziehung zueinander stehen. So kann der Arbeitgeber beispielsweise an der vermietenden Wohnungsbaugesellschaft beteiligt sein.

Rechtliche Bestimmungen / Werkmietvertrag

Der Werkmietvertrag ist, trotz seiner Gebundenheit an ein bestehendes Arbeitsverhältnis, rechtlich vom Arbeitsvertrag abgekoppelt. Das bedeutet, dass die Beendigung des einen Vertrages nicht direkt zur Beendigung des anderen Vertrages führt. Beide Verträge müssen getrennt gekündigt werden, da für diese beiden Rechtsverhältnisse unterschiedliche Bestimmungen gelten.

Für eine Werkmietwohnung gelten die gesetzlichen Grundlagen des normalen Mietrechts. Gemäß §576 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verfügt der Vermieter jedoch über zusätzliche Kündigungsgründe und Kündigungsfristen.

Beispielsweise hat der Vermieter das Sonderrecht das Mietverhältnis kündigen, wenn die Wohnung für einen anderen Mitarbeiter benötigt wird. Handelt es sich um eine Dienstwohnung, kann das Mietverhältnis zum Ende des übernächsten Monats gekündigt werden, sofern die Wohnung für einen anderen Dienstverpflichteten benötigt wird und die Kündigung am dritten Werktag des Monats zugegangen ist.

Für die Kündigung einer Werkswohnung oder Werkdienstwohnung durch den Arbeitgeber muss der Betriebs- oder Personalrat zustimmen, ansonsten ist die Kündigung unwirksam.

Zusammenfassung

  • Werkswohnung ist Wohnung die an Mitarbeiter eines bestimmten Arbeitgebers vermietet wird
  • es wird zwischen allgemeinen und funktionsgebundenen Werkswohnungen unterschieden
  • Mietverhältnis ist an Werkmietvertrag und gesetzliche Grundlagen des normalen Mietrechts gebunden


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