Wandelschuldverschreibung

Definition Wandelschuldverschreibung

Die Wandelschuldverschreibung ist eine besondere Art der Industrieobligation, in der neben den Rechten aus der Teilschuldverschreibung ein Umtauschrecht auf Aktien (§ 221 Abs. 1 Satz 1 AktG) verbrieft wird, das nach einer bestimmten Sperrfrist wahrgenommen werden kann. Sie wird auch Wandelanleihe genannt.

Wandelschuldverschreibung einer AG auf Kapitalbasis

Für eine AG, die ihre Kapitalbasis erweitern will, kann sich die Ausgabe einer Wandelschuldverschreibung anbieten, wenn Aktien oder eine Industrieobligation nicht ohne weiteres placiert werden können, weil das Zinsniveau bei Anleihen zu hoch, das Niveau der Aktienkurse zu niedrig bzw. die Erfolgsaussichten des Unternehmens gedämpft sind.

Wandelschuldverschreibung bei bedingter Kapitalerhöhung

Für die Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen ist aktienrechtlich eine bedingte Kapitalerhöhung (§§ 192-201 AktG) vorzunehmen, die mit einer Drei-Viertel-Mehrheit der Hauptversammlung beschlossen werden muss. Aktionären ist ein Bezugsrecht einzuräumen, das sich als Bezugsverhältnis ermitteln lässt:

Umtausch der Wandelschuldverschreibungen

Der Umtausch der Wandelschuldverschreibungen in Aktien kann nach Ablauf der Sperrfrist vorgenommen werden. Dabei muss das Umtauschverhältnis nicht 1:1 betragen, z. B. können drei Wandelschuldverschreibungen in eine Aktie umgetauscht werden. Der Zeitpunkt des Umtausches kann durch steigende oder fallende Zuzahlungen beim Umtausch beeinflusst werden. Sie können aber auch konstant sein.

Als Sicherheit für die Wandelschuldverschreibung dient üblicherweise die Negativklausel als vertragliche Verpflichtung, künftig keine Belastungen von Vermögensteilen zu Gunsten anderer Gläubiger vorzunehmen.

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