Vorsorgeaufwendungen

Das Steuerrecht berücksichtigt steuermindernd Aufwendungen, die ein Steuerpflichtiger zur Vorsorge gegen Lebensrisiken und für das Alter tätigt. Zu den Vorsorgeaufwendungen zählen gem. § 10 und § 10 EStG die Altersvorsorgebeiträge und die Beiträge zu Kranken-, Pflege-, Unfall-, gesetzlichen Renten- und Haftpflichtversicherungen (sonstige Vorsorgeaufwendungen).

Auch die Beiträge zu bestimmten Lebensversicherungen sind berücksichtigungsfähig. Zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen gehören auch Risikoversicherungen, die nur für den Todesfall Leistungen vorsehen, sowie Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen, die nicht als Altersvorsorgebeiträge gelten. Altersvorsorgebeiträge werden bis zu 20.000 € gewährt.

Im Rahmen des Übergangs zur nachgelagerten Besteuerung von Alterseinkünften wird der Höchstbetrag nach § 10 III EStG nur anteilig gewährt (z. B. 60 % für das Jahr 2005). Die maximal abziehbaren Altersvorsorgeaufwendungen steigen ab 2006 jährlich an, bis 2025 der Höchstbetrag von 20.000 € erreicht wird.


War die Erklärung zu "Vorsorgeaufwendungen" hilfreich? Jetzt bewerten:

Weitere Erklärungen zu