Vorratsvermögen

Definition Vorratsvermögen

Als Vorrat gilt das Umlaufvermögen im engeren Sinne. Das Gliederungsschema nach § 266 Abs. 2 HGB unterteilt die Vorräte aus Sicht industrieller Unternehmen in folgender Weise:

Arten von Vorratsvermögen

  1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe;
  2. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen;
  3. fertige Erzeugnisse und Waren;
  4. geleistete Anzahlungen;

Diese Gliederung der Vorräte ist für andere Unternehmen, z. B. Handelsbetriebe, wenig zweckdienlich. Außerdem kann die Zuordnung der Vorräte zu den genannten Gruppen Schwierigkeiten bereiten, insbesondere bei mehrstufigen Verarbeitungsunternehmen, die ihre Produkte in verschiedenen Stadien der Fertigung verkaufen.

Rohstoffe

Rohstoffe gehen unmittelbar in das Fertigerzeugnis ein und bilden dessen Hauptbestandteil. Hilfsstoffe werden ebenfalls unmittelbar für das Erzeugnis verbraucht, erfüllen aber nur eine Hilfsfunktion. Betriebsstoffe werden kein Bestandteil des Fertigerzeugnisses.

unfertigen Erzeugnissen

Zu den unfertigen Erzeugnissen rechnen all jene Vorräte, die noch nicht verkaufsfertige Produkte darstellen, durch deren Be- oder Verarbeitung im eigenen Unternehmen aber bereits Aufwendungen angefallen sind. Leistungen, die bis zum Bilanzstichtag noch nicht abgeschlossen sind, werden als unfertige Leistungen ausgewiesen.

fertige Erzeugnisse

Als fertige Erzeugnisse gelten nur die versandfertigen Vorräte, die im eigenen Unternehmen be- oder verarbeitet wurden. Waren sind Handelsartikel fremder Herkunft, die ohne wesentliche Weiterverarbeitung wiederveräußert werden. Die geleisteten Anzahlungen beziehen sich ausschließlich auf noch nicht gelieferte Vorräte bis zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges.

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