Voraussetzungen des vollkommenen Markts

Die auf dem Markt gehandelten Güter müssen vollkommen gleichartig sein, das bedeutet sie dürfen keine Unterschiede in Qualität, Farbe, Abmessung, Geschmack, Muster usw. aufweisen. Man sagt, dass die Güter „homogen“ sein müssen. (Beispiele: Banknoten, Aktien einer bestimmten Aktiengesellschaft, Edelmetalle, Baumwolle eines bestimmten Standards).

Käufer und Verkäufer dürfen sich gegenseitig nicht bevorzugen, das bedeutet es dürfen keine „persönlichen Präferenzen“ herrschen. Solche Bevorzugungen entstehen z. B. durch besonders zuvorkommende Bedienung in bestimmten Geschäften.

Angebot und Nachfrage müssen an einem bestimmten Ort zusammentreffen (Punktmarkt). Dies ist beispielsweise bei Wochenmärkten, Messen, Auktionen, Versteigerungen oder den Börsen der Fall. Es dürfen also keine räumlichen Präferenzen bestehen.

Angebot und Nachfrage müssen gleichzeitig aufeinander treffen, dürfen also zeitlich nicht differenziert sein. Auf den meisten Konsum- und Investitionsgütermärkten trifft diese Bedingung nicht zu, weil Nachfrager und Anbieter zu unterschiedlichsten Zeitpunkten auf den Märkten auftreten.

Für Anbieter und Nachfrager muss eine vollständige Marktübersicht gegeben sein, das bedeutet die Anbieter müssen darüber informiert sein, welche Mengen und zu welchen Preisen die Nachfrager kaufen wollen, die Nachfrager darüber, welche Mengen zu welchen Preisen die Anbieter verkaufen wollen. Diese Bedingungen der so genannten Markttransparenz trifft am ehesten noch bei den Börsen zu.

Anbieter und Nachfrager müssen sofort auf Änderungen reagieren können (unendlich schnelle Reaktionsfähigkeit). In den meisten Fällen ist diese Bedingung jedoch nicht gegeben. Steigt z. B. die Nachfrage nach Rindfleisch, können die Landwirte ihr Angebot nicht sofort im erforderlichen Maße erhöhen. Vielmehr müssen sie mit der Angebotserhöhung warten, bis die Nachzucht schlachtreif ist.

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