Versicherungspflichtgrenze

Auch bekannt als: Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)

Die Versicherungspflichtgrenze stellt die Obergrenze dar, ab der ein unselbständiger Einkommensbezieher von der Pflicht befreit ist, in einer öffentlichen Krankenkasse versichert zu sein.

Ab dieser Schwelle steht es den Betroffenen frei weiter in der gesetzlichen Krankenversicherung Schutz zu finden oder eine private Krankenversicherung abzuschließen.

Definition / Erklärung

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze oder auch Versicherungspflichtgrenze genannt, ist eine Sozialversicherungs-Rechengröße aus Deutschland. Die Regelung der Versicherungspflichtgrenze gilt für Arbeiter, Angestellte und Rentner.

Diese Gruppe ist dazu verpflichtet bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert zu sein. Überschreitet das Jahreseinkommen einen Schwellenwert steht die Option offen eine private Krankenkasse zu wählen. Der Zwang zur Krankheitskosten-Versicherung bleibt allerdings bestehen, lediglich die Art kann der Betroffene dann selbst bestimmen.

Zusammensetzung

Die Versicherungspflichtgrenze ist gleichbedeutend mit der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Das Jahresarbeitsentgelt setzt sich zusammen aus dem regelmäßigen Einkommen (Brutto-Jahresgehalt oder 12 x Brutto-Monatsgehalt plus Zuschläge).

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze ist an die Entwicklung der Bruttolöhne sowie Bruttogehälter gekoppelt und wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales jährlich festgesetzt. Für das Jahr 2015 liegt die allgemeine Marke bei 54.900 EUR.

Anspruch

Nach Ablauf des Kalenderjahres in dem der Berechtigte mit seinem beitragspflichtigen Einkommen die Schwelle überschritten hat, ist er versicherungsfrei und hat die Wahl in eine private Krankenkasse zu wechseln.

Besonderheiten

Neben der allgemeinen Versicherungspflichtgrenze wurde im Jahr 2003 die besondere Versicherungspflichtgrenze eingeführt. Sie gilt für alle Anspruchsberechtigten, die am 31.12.2002 bereits privat versichert waren.

Die besondere Versicherungspflichtgrenze ist niedriger als die allgemeine und liegt für das Jahr 2015 bei 49.500 EUR.

Zusammenfassung

  • Versicherungspflichtgrenze ist gleich die Jahresarbeitsentgeltgrenze
  • Jahresarbeitsentgelt setzt sich zusammen aus dem Brutto-Jahresgehalt
  • Regelung gilt für alle unselbständigen Einkommensbezieher (Arbeiter, Angestellte, Rentner)
  • mit Überschreiten der Schwelle erlangt der Berechtigte Versicherungsfreiheit
  • Versicherungsfreiheit ist die Wahlmöglichkeit zwischen einer öffentlichen und einer privaten Krankenkasse entscheiden zu dürfen
  • Versicherungspflichtgrenze wird jährlich vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgesetzt


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