Versicherungspapier

Das Versicherungspapier dokumentiert den Versicherungsabschluss und den Versicherungsanspruch. Die Versicherungspolice ist auf den namentlich genannten Berechtigten ausgestellt. Als Versicherungspapiere sind zu unterscheiden:

Transportversicherungspolice

Die Transportversicherungspolice, die eine Urkunde über den Abschluss eines Transportversicherungsvertrages darstellt (Versicherungsschein). Im § 608 HGB wird eine Reihe von Haftungsausschlüssen für Reeder im Transportgeschäft genannt, z. B. die Havarie als Schiffsunfall, Krieg und Unruhen, Streik und Aussperrung, Beschlagnahme von Waren, Errettung von Leben und Eigentum zur See, Handlungen und Unterlassungen des Abladers.

Transportversicherungsdokument

In den meisten Fällen macht der Verfrachter im Frachtvertrag von diesen Haftungsausschlüssen Gebrauch. Deshalb ist es Aufgabe der Transportversicherung, diese durch Haftungsausschluss nicht gedeckten Risiken zu tragen. Liegt ein einmaliger Versicherungsabschluss über einen einmaligen Warentransport vor, so kann hierüber als Transportversicherungsdokument eine Einzelpolice ausgestellt werden. Für regelmäßige oder häufige gleichartige Transporte mit vergleichbaren Risiken bietet sich eine Generalpolice an. Bei Bedarf kann über jeden einzelnen Transport ein übertragbares Versicherungszertifikat ausgehändigt werden.

Kreditversicherungspolice

Die Kreditversicherungspolice, die den Abschluss eines Kreditversicherungsvertrages und den Versicherungsanspruch des namentlich genannten Berechtigten dokumentiert. Sie ist ein Rektapapier und kann nur mittels Zession übertragen werden.

Ist ein langfristiges Außenhandelsgeschäft zu finanzieren, so verlangt das Kreditinstitut eine Kreditversicherung, die es als Kreditsicherheit für den Außenhandelskredit hereinnimmt. Die Ansprüche aus der Kreditversicherungspolice werden dabei an das Kreditinstitut abgetreten.

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