Vermögensbildung

Definition Vermögensbildung

Die Vermögensbildung ist die nicht konsumbezogene Verwendung von Teilen des laufenden Einkommens zur Erzielung künftiger Einkommen. Außer durch Konsumverzicht (Sparen) kann der Erwerb des Vermögens auch durch Übertragung erfolgen, z. B. Erbschaft, Schenkung.

Als Mittel der Vermögensbildung gelten:

  • Kaufverträge über Wertpapiere, z. B. Aktien
  • Wertpapier- bzw. Vermögensbeteiligungs-Sparverträge
  • Beteiligungsverträge, z. B. Mitarbeiterbeteiligung am Unternehmen
  • Bausparbeiträge, z. B. zu einem Bausparvertrag
  • Unmittelbare wohnungswirtschaftliche Aufwendungen

Staatliche Maßnahmen fördern die Vermögensbildung von Arbeitnehmern:

Das vierte Vermögensbildungsgesetz von 1984 bezweckte, die Beteiligung der Mitarbeiter gegenüber reiner Geldvermögensanlage zu stärken. Dazu wurden die Anlagemöglichkeiten erweitert und der Begünstigungsrahmen auf 480 € angehoben.

Das fünfte Vermögensbildungsgesetz

Das fünfte Vermögensbildungsgesetz von Ende 1986 ergänzte die betriebliche Kapitalbeteiligung um die sog. außerbetriebliche Komponente. Sie enthält z. B. Anteile an Beteiligungs-Sondervermögen von 70 % an einem ausländischen Recht unterstehenden Wertpapiervermögen.

Das Steuerreformgesetz

Das Steuerreformgesetz brachte eine Einschränkung für vermögenswirksame Leistungen, die ab 1990 angelegt werden, auf Vermögensbeteiligungen, Bausparen und diesem ähnliche Anlageformen, sodass Versicherungs- und Kontensparen entfielen (Höchstbeträge bis 408/480 €).

Arbeitnehmer-Sparzulage

Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist eine Leistung des Staates an die Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen für sie anlegt. Auf Antrag des Arbeitnehmers wird die Sparzulage vom zuständigen Finanzamt festgesetzt und nach Ablauf der Sperrfrist ausbezahlt.

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