Vermögensabgabe

(1) Die Vermögensabgabe war eine der drei Hauptformen der Lastenausgleichsabgaben nach dem Zweiten Weltkrieg zur Finanzierung von Ausgleichsleistungen. Sie wurde in Höhe von 50 % des am 21.6.1948 vorhandenen Vermögens unter Anrechnung der Soforthilfe-Abgabe in Vierteljahresraten bis 1979 erhoben.

(2) Anlässlich der Wiedervereinigung wurde über eine erneute Lastenausgleichsabgabe diskutiert. Es kam jedoch lediglich zur Einführung eines Solidaritätszuschlags in der gesamten Bundesrepublik.

(3) Nach dem Ruhen der Vermögensteuer und verfassungsrechtlich bedingter Änderungen der Erbschaftsteuer wird gegenwärtig erneut über eine Vermögensabgabe, eine Revitalisierung der Vermögensteuer oder eine Anpassung der Erbschaftsteuer diskutiert um eine bessere soziale Balance zwischen den Generationen zu erreichen. Dabei ist dem Halbteilungsgrundsatz, dem Standort-Wettbewerb, der Europakonformität und der Vereinfachung des deutschen Steuersystems Rechnung zu tragen.


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