Verkehrsgeltung


Verkehrsgeltung – Die Marke als geschützte Kennzeichnung der Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens zur Unterscheidung von denjenigen anderer Unternehmen entsteht überwiegend durch Eintragung in das Markenregister, kann aber auch durch Erlangung der so genannten Verkehrsgeltung entstehen (§ 4 Ziffer 2 Markengesetz).

Diese liegt dann vor, wenn ein Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise, d.h. eines erheblichen Teils der Kunden derartiger Produkte als Zeichen der Produkte eines bestimmten Unternehmens erkannt wird.

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