Variantenkalkulation

Variantenkalkulation ist die Verwendung von Zuschlagssätzen kann bei der Kalkulation von Produktvarianten zu erheblichen Verzerrungen führen (Kalkulation, prozessorientierte). Verursachungsgerechte Ergebnisse erhält man mit der prozessorientierten Kalkulation. Dabei kann es sinnvoll sein, Abhängigkeitsbeziehungen in der Kostenstelle zu definieren. Würden die Prozessmengen für leistungsmengeninduzierte Prozesse z.B. entweder durch die Produkt- und Variantenzahl oder durch das Mengenvolumen bestimmt, für das die betrachtete Kostenstelle verantwortlich ist, so wäre für jeden Prozess der prozentuale Anteil der Planprozessmenge zu schätzen, der volumen- bzw. variantenabhängig entsteht.

Der Produktkostenteil jedes Prozesses ergäbe sich dann wie folgt (Prozesskostenrechnung): Die volumenabhängigen Prozesskosten (Planprozessmenge x volumenabhängiger Anteil x Prozesskostensatz) sind durch das gesamte Mengenvolumen zu teilen. Die variantenabhängigen Prozesskosten (Planprozessmenge x variantenabhängiger Anteil x Prozesskostensatz) sind zunächst durch die Variantenzahl und die so ermittelten Kosten, danach durch das jeweilige Mengenvolumen jeder Variante zu dividieren. Verändert sich die Varianten- und Mengenstruktur, sind die Anzahl der volumen- bzw. variantenabhängigen Prozesse neu zu ermitteln.

Bei der Produktkostenermittlung addiert man zu den wie bekannt ermittelten Einzelkosten und Maschinenkosten die Produktkostenanteile aller Prozesse. Dabei zeigt sich häufig, dass Produkte mit kleiner Stückzahl nach der Prozesskostenrechnung mit wesentlich höheren indirekten Kosten belastet werden als bei der Zuschlagskalkulation. Neben Menge und Variantenzahl können selbstverständlich auch andere Haupteinflussgrößen für das Entstehen indirekter Kosten definiert werden. Die Art der Abhängigkeitsbeziehungen ist immer so zu wählen, dass eine verursachungsgerechte Kostenzurechnung und damit die Ermittlung entscheidungsrelevanter Kosten möglich wird.

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